AGB

Abschnitt 1: Verkaufs- und Lieferbedingungen der RN Vision GmbH für Verbraucher

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer finden Sie in Abschnitt 2 „Verkaufs- und Lieferbedingungen der RN Vision GmbH für Unternehmer“.

I. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere sämtlichen Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Bedingungen.

2. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt ebenfalls kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein freibleibendes, unverbindliches Angebot dar. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben, wie Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Eigenschaften, Typenbezeichnungen und Beschreibungen sind nach bestem Wissen gemacht und unverbindlich.

3. Die nach Eingang der Bestellung des Käufers über unseren Web-Shop automatisch generierte Zugangsbestätigung per E-Mail stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sondern bestätigt nur den Erhalt der Bestellung des Käufers. Aufträge und sonstige Vereinbarungen werden nur und erst durch den Zugang unserer schriftlichen (Brief, Fax, E-Mail) Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung verbindlich oder wenn wir unverzüglich nach Auftragseingang den Auftrag ausführen. Dann gelten der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung.

II. Preise und Zahlungen

1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie in unserem aktuellen Lieferprogramm dargestellt wurden. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“. Kosten für Fracht, Lieferung, Versand, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstiger Spesen sind im Preis nicht enthalten; diese werden gegebenenfalls gesondert aufgeführt und in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%) ist ebenfalls nicht in den Listenpreisen eingeschlossen; diese und sonstige Preisbestandteile werden, wie auch der Gesamtpreis, im Zuge der Bestellung angegeben und am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Veränderung unserer Kosten ein, z.B. durch eine Preisänderung unserer Vorlieferanten, sind wir berechtigt bei solchen Lieferungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen, eine angemessene Anpassung unserer Preise vorzunehmen. Erhöht sich in einem derartigen Fall der Preis um mehr als 10 %, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

3. Im Falle der Lieferung ins Ausland trägt der Käufer darüber hinaus gegebenenfalls die anfallenden Steuern und Zölle. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers in das Ausland gesandt oder wählt der Käufer eine besondere Versandart, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

4. Unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung werden sofort fällig, wenn beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen eintritt. Einer Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen steht es gleich, wenn auch nur eine fällige Rate eines beliebigen Geschäfts trotz Mahnung nicht sofort gezahlt wird.

5. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Die Kaufsache bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum.

2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

3. Wird unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung und Vermengung mit nicht in unserem Eigentum stehender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen sowie nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gem. Ziffer 3.6. auf uns auch tatsächlich übergehen.

5. Die Befugnisse des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch uns als Folge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.

6.
a. Der Kunde tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – schon jetzt an uns ab.
b. Wird die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu.
c. Wird Vorbehaltsware vom Kunden in eine andere Sache eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die daraus entstandene Forderung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest an uns ab. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Kunde tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung an.

7. Der Kunde ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. In diesem Fall sind wir hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

8. Übersteigt der Rechnungswert der für uns bestehenden Sicherheit unsere sämtlichen Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Kosten) um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

9. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

10. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

11. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, bestehen.

IV. Lieferfristen / Verzug

1. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Sie gelten nur als annähernd, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Liefertermine bedürfen unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung.

2. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigabe, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerungen zu vertreten haben.

3. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen zur Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, soweit wir eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

4. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmung, behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind, oder Störungen der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Leistung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf Lieferung besteht.

6. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung sind außer im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens ausgeschlossen.

V. Sachmängelhaftung/Schadensersatzansprüche

1. Für Sachmängel haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind allerdings ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatz-ansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen sind ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Ziffer 2 gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns, wenn Ansprüche direkt gegen diese gerichtet werden.

4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.

VI. Unmöglichkeit/Vertragsanpassung

1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von V. Ziffer 4. die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

VII. Widerrufsrecht

1. Ist der Kunde eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu.

2. Widerrufsrecht bei Kaufverträgen über Waren:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RN Vision GmbH, Am Nordpark 1, 41069 Mönchengladbach, E-Mail: info@rn-vision.de, Telefon: +49 2161 63 970 11, Fax: +49 2161 63 970 12) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an RN Vision GmbH, Am Nordpark 1, 41069 Mönchengladbach zurückzusenden oder uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden bzw. übergeben. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

3. Muster Widerrufsformular:

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
RN Vision GmbH
Am Nordpark 1
41069 Mönchengladbach
E-Mail: info@rn-vision.de
Fax:+4921616397012

Widerruf
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

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_____________________________________________________

_____________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

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Name des/der Verbraucher(s):

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

_______________________________________________

_______________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum:__________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

4. Das Muster-Widerrufsformular können Sie hier auch downloaden.

5. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
  • Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

6. Bei einem Widerruf der gesamten Bestellung wird dem Kunden die Versandkostenpauschale vollständig erstattet. Bei einem Widerruf eines Teils einer Bestellung wird die Versandkostenpauschale nur erstattet, wenn auf die widerrufene Ware tatsächlich Versandkosten entfallen sind. Auf welche Waren Versandkosten entfallen, wird dem Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigt. Versandkosten werden insoweit nicht erstattet, als sie dem Kunden zusätzlich entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Von der eventuellen Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. § 305b BGB bleibt unberührt.

3. An Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nehmen wir nicht teil.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Juni 2019
 

 

Abschnitt 2: Verkaufs- und Lieferbedingungen der RN Vision GmbH für Unternehmer

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher finden Sie in Abschnitt I „Verkaufs- und Lieferbedingungen der RN Vision GmbH für Verbraucher“.

I. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere sämtlichen Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Bedingungen.

2. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt ebenfalls kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein freibleibendes, unverbindliches Angebot dar. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben, wie Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Eigenschaften, Typenbezeichnungen und Beschreibungen sind nach bestem Wissen gemacht und unverbindlich.

3. Die nach Eingang der Bestellung des Käufers über unseren Web-Shop automatisch generierte Zugangsbestätigung per E-Mail stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sondern bestätigt nur den Erhalt der Bestellung des Käufers. Aufträge und sonstige Vereinbarungen werden nur und erst durch den Zugang unserer schriftlichen (Brief, Fax, E-Mail) Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung verbindlich oder wenn wir unverzüglich nach Auftragseingang den Auftrag ausführen. Dann gelten der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung.

II. Preise und Zahlungen

1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie in unserem aktuellen Lieferprogramm dargestellt wurden. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“. Kosten für Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstiger Spesen sind im Preis nicht enthalten; diese werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%) ist ebenfalls nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Veränderung unserer Kosten ein, z.B. durch eine Preisänderung unserer Vorlieferanten, sind wir berechtigt bei solchen Lieferungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen, eine angemessene Anpassung unserer Preise vorzunehmen. Erhöht sich in einem derartigen Fall der Preis um mehr als 10 %, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

3. Im Falle der Lieferung ins Ausland trägt der Käufer darüber hinaus gegebenenfalls die anfallenden Steuern und Zölle. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers in das Ausland gesandt oder wählt der Käufer eine besondere Versandart, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

4. Unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung werden sofort fällig, wenn beim Kunden eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen eintritt. Einer Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen steht es gleich, wenn auch nur eine fällige Rate eines beliebigen Geschäfts trotz Mahnung nicht sofort gezahlt wird.

5. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Die Kaufsache bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum.

2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

3. Wird unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung und Vermengung mit nicht in unserem Eigentum stehender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen sowie nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gem. Ziffer 6 auf uns auch tatsächlich übergehen.

5. Die Befugnisse des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch uns als Folge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.

6.
a. Der Kunde tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – schon jetzt an uns ab.

b. Wird die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu.

c. Wird Vorbehaltsware vom Kunden in eine andere Sache eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die daraus entstandene Forderung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest an uns ab. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Kunde tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung an.

7. Der Kunde ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. In diesem Fall sind wir hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

8. Übersteigt der Rechnungswert der für uns bestehenden Sicherheit unsere sämtlichen Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Zinsen, Kosten) um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

9. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

10. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

11. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser zu schützen und in gebräuchlichem Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzpflichtige zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an.

12. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind, bestehen.

IV. Gefahrübergang/Entgegennahme/Teillieferungen

1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden die Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, so geht die Gefahr auf den Kunden über. Mit Einlagerung der Ware wird die Warenrechnung sofort fällig.

3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte wegen Sachmängeln entgegenzunehmen.

4. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Besteller hat erkennbar kein Interesse an ihnen oder ihm sind diese erkennbar nicht zumutbar.

5. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über, beim Versendungskauf dann, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben. Dies gilt auch dann, wenn die Anlieferung mit eigenem LKW erfolgt.

6. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

V. Lieferfristen / Verzug

1. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Sie gelten nur als annähernd, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Liefertermine bedürfen unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung.

2. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigabe, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerungen zu vertreten haben.

3. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist – mindestens aber 14 Tage – zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit wir eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

4. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmung, behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind, oder Störungen der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Leistung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf Lieferung besteht.

6. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung sind außer im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens ausgeschlossen.

VI. Sachmängelhaftung

Für Sachmängel haften wir wie folgt:

1. Der Käufer hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware zu prüfen.

2. Offene Mängel, die sofort feststellbar sind, hat der Käufer unverzüglich nach Ablieferung durch den Verkäufer und versteckte Mängel unverzüglich nach der Entdeckung qualifiziert und schriftlich zu rügen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Mängelanzeige, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche und die sonstigen darauf aufbauenden Ansprüche des Käufers. Dies gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Freistellung des Mangels trifft der Käufer.

3. Geringfügige Abweichungen gelten im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen nicht als Mangel und berechtigen den Käufer nicht zu Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

4. Mehr – oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

5. Im Fall der Gewährleistung haben wir die Möglichkeit, den Mangel nach Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Austausch zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ein Anspruch des Käufers auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Minderung des Entgelts besteht erst, wenn der konkrete Mangel nach Anzeige nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die der Käufer uns schriftlich mitzuteilen hat, behoben werden kann.

6. Wählt der Käufer wegen eines Rechts – oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie aus Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

VII. Unmöglichkeit/Vertragsanpassung

1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von V. Ziffer 4. die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

VIII. Sonstige Schadenersatzansprüche

1. Sonstige Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

2. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

3. Soweit dem Kunden nach dieser 8. Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese nach Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gem. 6. Ziffer 7.

IX. Schlussbestimmungen

1. Von der eventuellen Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Mönchengladbach.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Juni 2019
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